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Kinder über die Familienversicherung gesetzlich krankenver­sichern

Kinder über die Familienversicherung gesetzlich krankenversichern

In Deutschland gibt es im Bereich der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung bekannterweise die Möglichkeit, dass sich Ehepartner und auch Kinder unter bestimmten Voraussetzungen im Zuge der Familienversicherung kostenlos beim Hauptversicherten mitver­sichern können. Bei Kindern gibt es einige Punkte zu beachten, denn nicht immer können diese automatisch über die Familienversicherung mitversichert werden.

Grundsätzlich können Kinder auf jeden Fall dann beitragsfrei familienversichert werden, wenn beide Elternteile gesetzlich krankenversichert sind. Unter bestimmten Umständen ist die Familienversicherung auch dann für Kinder möglich, wenn nur ein Elternteil in der gesetzlichen Kranken­ver­si­che­rung versichert ist. Keinesfalls können Kinder allerdings familienversichert werden, wenn beide Elternteile sich privat krankenversichert haben.

Etwas komplizierter wird es, wenn ein Elternteil gesetzlich und der andere privat krankenversichert ist. In diesen Fällen stellt sich häufig die Frage, ob das Kind in der GKV familienversichert werden kann oder nicht. Nor­malerweise ist es so, dass bei verheirateten Eltern das Kind immer dann in die gesetzliche Familienversicherung aufgenommen werden kann, wenn der Elternteil ein höheres Einkommen erzielt, welches gesetzlich krankenversichert ist. Daraus folgt, dass wenn der privat krankenversicherte Ehepartner mehr als der andere Elternteil verdient, das Kind dann nicht über die familienversichert versichert werden kann. Dazu muss allerdings auch noch die Bedingung erfüllt sein, dass der mehrverdienende privat krankenversicherte Ehepartner mit seinem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze liegt, die derzeit knapp unter 4.500 Euro monatlich beträgt.



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